Lohr am Main (amtlich: Lohr a.Main) ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
14.999 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97816
Vorwahlen
09352, 09355, 09359
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lohr am Main
Hauptstraße 1
97816 Lohr am Main
2. Landratsamt Main-Spessart
Am Schafhof 1
97816 Lohr am Main
3. Finanzamt Lohr am Main
Am Schafhof 2
97816 Lohr am Main
Gemeinde Lohr am Main – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
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- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Stadtrat von Lohr a.Main hat eine neue Satzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Alte Gärtnerei" beschlossen. Auf dem Areal der ehemaligen Gärtnerei Hutzel an der Wombacher Straße sollen vier Wohnblöcke entstehen. Die Erdarbeiten sollen im Februar 2025 beginnen.
Zudem wurde der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 114 "Alte Gärtnerei" gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB gefasst und die öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.