Bebauungsplan24
Lohr am Main
Sie liegt am Main im Spessart etwa auf halber Strecke zwischen Würzburg und Aschaffenburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
14.999 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97816
Vorwahlen
09352, 09355, 09359
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lohr am Main
Hauptstraße 1
97816 Lohr am Main
2. Landratsamt Main-Spessart
Am Schafhof 1
97816 Lohr am Main
3. Finanzamt Lohr am Main
Am Schafhof 2
97816 Lohr am Main
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Der Stadtrat von Lohr a.Main hat eine neue Satzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Alte Gärtnerei" beschlossen. Auf dem Areal der ehemaligen Gärtnerei Hutzel an der Wombacher Straße sollen vier Wohnblöcke entstehen. Die Erdarbeiten sollen im Februar 2025 beginnen.
Zudem wurde der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 114 "Alte Gärtnerei" gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB gefasst und die öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
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Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.
Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.
Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:
- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;
- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;
eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;
eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.